Marilles fordert strengere Regeln für die private Nutzung der Balearenküste
Veröffentlicht 09.10.2026
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Foto: Sebastià Torrens.
Die Stiftung Marilles fordert, neue Genehmigungen und Konzessionen für die private Nutzung öffentlicher Küsten- und Meeresflächen deutlich einzuschränken. Sie sollen nur noch in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Wer eine solche Nutzung beantragt, müsste künftig mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen: Die geplante Tätigkeit muss dem Allgemeininteresse dienen und darf an keinem anderen Ort möglich sein. Zudem muss sie sämtliche Umwelt- und Landschaftsschutzauflagen erfüllen und mit den Managementplänen bestehender Meeresschutzgebiete vereinbar sein. Diese Regelung soll als neuer Artikel 44 bis in das balearische Gesetz zur Planung, zum Schutz und zum integrierten Management der Küste aufgenommen werden. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Parlament beraten.
Für Marilles ist die Einschränkung der privaten Küstennutzung eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Schutz. Pablo Rodríguez Ros, Direktor von Marilles, erklärt: „Diese Maßnahme würde den Nutzungsdruck auf die Küste und das Meer verringern. Beide sind empfindliche Lebensräume, die bereits stark unter menschlichen Eingriffen leiden.“ Er ergänzt: „Mit der vorgeschlagenen Neuregelung wenden wir uns von dem bisherigen Grundsatz ab, dass die Nutzung öffentlicher Küsten- und Meeresflächen grundsätzlich genehmigt werden kann. Diese Praxis muss sich aus unserer Sicht ändern.“
Insgesamt hat Marilles 25 Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf eingereicht. Dazu gehört die Forderung, die dauerhafte Entfernung von Posidonia-Seegrasablagerungen von den Stränden zu verbieten. Eine vorübergehende Räumung soll lediglich während der Badesaison an städtischen und stadtnahen Stränden erlaubt sein. Weitere Vorschläge betreffen die gesetzliche Anerkennung von Schwimm- und Schnorchelrouten sowie eine strengere Geschwindigkeitsbegrenzung für Boote. Innerhalb der ersten Seemeile vor der Küste soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit von zehn auf fünf Knoten gesenkt werden.
Geschwindigkeit von Jetskis begrenzen
Die Stellungnahme von Marilles enthält auch Vorschläge für strengere Regeln für Jetskis. So soll ihre Nutzung in Meeresschutzgebieten, ausgewiesenen Schwimmkorridoren sowie innerhalb der ersten 300 Meter vor Stränden und Buchten verboten werden. Darüber hinaus sollen Jetskis mit einer technischen Geschwindigkeitsbegrenzung ausgestattet werden um sicherzustellen, dass sie innerhalb der ersten Seemeile vor der Küste nicht schneller als fünf Knoten fahren können.
Gesetz zum Biosphärenreservat Menorca schützen
Marilles fordert zudem, die Artikel 20 und 21 des Gesetzes zum Biosphärenreservat Menorca beizubehalten. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, beide Artikel aufzuheben. Damit würde die Verpflichtung entfallen, den Inselrat von Menorca bei der Festlegung der Grenzen öffentlicher Küsten- und Meeresflächen anzuhören. Auch bei der Vergabe von Genehmigungen und Konzessionen für die Küstennutzung müsste die Inselverwaltung künftig nicht mehr konsultiert werden. Aus Sicht von Marilles würde damit die einzige formell vorgeschriebene Möglichkeit entfallen, den Inselrat frühzeitig in diese Verfahren einzubeziehen. Das widerspricht dem Grundsatz einer gemeinsamen und abgestimmten Verwaltung der Küstengebiete.